Beförderungsbedingungen
Personenschifffahrt Merkelbach
Schifffahrten werden ausschließlich nach den allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
derPersonenschiffahrt Merkelbach GmbH durchgeführt. Trifft das Schiff zum Landgang verspätet am
Zielort ein, bleiben die Rückfahrzeiten unverändert. Für Schiffsausfälle und Verspätung keine
Haftung. Fahrplan- und Preisänderungen vorbehalten. Keine Fahrgeldrückerstattung für nicht an –
getretene oder selbst vorzeitig abgebrochene Fahrten. Spätere Reklamationen über Wechselgeldrückgabe
sowie Fahrpreise können nicht berücksichtigt werden.Alle angegebenen Preise gelten pro
Person. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht in den Fahrgasträumen verzehrt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Umfang der Leistungen :
1. Bei Sonderfahrten stellen wir einem Vertragspartner- im folgenden Veranstalter genannt-gegen Entgelt die Fahrgasträume unseres Schiffes,für einen bestimmten Zeitraum,zur allgemeinen Benutzung für sich und die von Ihm vorgesehenenFahrtteilnehmer zur Verfügung.
2. Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Beförderung des Veranstalters und seiner Fahrtteilnehmer ebenso die vollständige gastronomische Versorgung aller Personen an Bord, während dieser Zeit.
3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und dessen Verzehr an Bord
unseres Schiffes ist nicht erlaubt.
Entgelte:
4. Schifffahrtsstrecke, Einsatzdauer sowie Fahrgeld und Entgelt für die Bordverpflegung, werden im Auftrag für die Sonderfahrt schriftlich vereinbart.
Die Getränkepreise ergeben sich aus der geltenden Getränkekarte.
5. Das gastronomische Entgelt wird bestimmt durch den Umfang der vom Veranstalter für die
Fahrtteilnehmer ausgewählten Bordverpflegung sowie den tatsächlichen Getränkeverzehr an Bord.
Fälligkeit der Zahlung:
6. Das mit der Schifffahrtsgesellschaft vereinbarte Beförderungsentgelt sowie der vorab bestellten Leistungen der Gastronomie sind bis spätestens 14 Tage vor Antritt der Fahrt fällig. Dies gilt nicht für die Burgenrund fahrten, hier ist das Beförderungsentgelt bei Antritt der Fahrt fällig.Gastronomische Leistungen, die vorab nicht ermittelt werden können, werden nach Antritt der Fahrt gesondert berechnet und sind bis spätestens 14 Tage nach der Fahrt fällig.
Stornierungen :
7. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung ist ein Rücktritt durch den Buchungsnehmer nicht zulässig. Bei
Stornierungen des Vertrags oder Nichtantritt der Fahrt ist (sind) der (die) Buchungsnehmer verpflichtet 75
% des vereinbarten Beförderungsentgeltes bei Stornierung bis zu 8 Wochen vor der Veranstaltung zu
zahlen.Bei späteren Stornierungen werden 100 % des Beförderungsentgeltes fällig. Weitgehende An –
sprüche des Schifffahrtsunternehmen werden damit ausgeschlossen.
Abwicklungshinweise:
8. Nur von uns schriftlich bestätigte Schiffseinsätze sind für uns verbindlich.
9. Wenn der Veranstalter für seine Fahrtteilnehmer Fahrausweise ausstellen will oder Gutscheine für den
Verzehr an Bord, sind uns davon jeweils ein Muster zur Unterrichtung des Bordpersonals, 5 Tage vor
Fahrtdurchführung einzureichen.
10. Bestellungen der Bordverpflegung können bis 1 Woche vor Durchführung der Fahrt, nach Maßgabe unserer zur Auswahl gestellten Verpflegungsvorschläge geändert werden. Verbindlich für uns sind dabei nur solche Veränderungen, die uns vom Veranstalter schriftlich bis zu diesem Zeitpunkt zugehen. Danach
tolerieren wir nur noch Minderungen von bis zu 5 % der vorbestellten Leistungen. Weitergehende Unterschreitungen gehen zu Lasten des Veranstalters.
Haftungshinweise :
11. Wird durch höhere Gewalt, z.B. Nebel, Hoch- oder Niedrigwasser, durch Arbeitsniederlegung, Havarien, Schifffahrtssperren oder ähnliches, Betriebsstörungen oder Unterbrechungen eine Änderung der Schiffseinteilung erforderlich oder kann aus solchen Gründern die Fahrt nicht, oder nur zum Teil ausgeführt werden, so kann der Veranstalter daraus keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche herleiten. Er hat nur Anspruch auf Erstattung bzw. Teilerstattung des vorausbezahlten ,nicht in Anspruch genommen Entgeltes. Die Verfügungsgewalt des Schiffes liegt ausschließlich bei der Reederei.
12.Für Schäden, die die Teilnehmer an Bord verursachen, haftet der Veranstalter.
13. Die Reederei haftet nicht bei Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
14. Schäden,gleich welcher Art, sind sofort nach Ihrer Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des
Schiffes am Zielort den zuständigen Personen an Bord anzuzeigen, damit ggf. erforderliche Feststellungen unverzüglich getroffen werden können.
Schlussbestimmungen:
15. Sollte eine Bestimmung des Vertrags nicht wirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die der ursprünglich gewollten in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung, unter der Berücksichtigung der beiderseitigen Parteien am nächsten kommt.
Personenschiffahrt Merkelbach GmbH
Emserstraße 93, 56076 Koblenz Pfaffendorf